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FAQ

im folgenden Bereich erhalten Sie einen Überblick der meist gestellten Fragen. Wenden Sie sich gerne an uns falls doch eine Frage auftaucht die wir in den FAQ nicht beantworten konnten. 

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  • Wie lange dauert es bis meine neuen Fachkräfte ankommen?
    In der Regel können Sie mit einer Zeitspanne von 6 bis 9 Monaten rechnen, wobei bei Auszubildenden die Starttermine der Berufsschule eine entscheidende Rolle spielen.
  • Was ist das Schnellverfahren nach §81a?
    Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG wird ein neues Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften geschaffen. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht der ausländischen Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde am Ort der Betriebsstätte beantragen. Ziel des Verfahrens ist es Arbeitgebern und Fachkräften ein durch Fristen zeitlich klar planbares Einreiseverfahren anzubieten, welches einen Zeitraum von 4 Monaten nicht übersteigen sollte.
  • Welche Kosten entstehen der Fachkraft?
    Der Fachkraft entstehen für die Vermittlung keinerlei Kosten - lediglich die Sprachausbildung muss, wenn vom Arbeitgeber nicht finanziert oder teilfinanziert, von der Fachkraft übernommen werden.
  • Gibt es eine Mindestabnahme?
    Für Auszubildende, wünschen wir eine Abnahme von mindestens 3 - dies führt dazu dass die jungen Menschen vor allem in der Anfangszeit, Kollegen:innen aus dem Heimatland haben, und dementsprechend zu einer erfolgreichen Integration beiträgt. Für ausgebildete Fachkräfte gibt es keine Mindestabnahme, jedoch empfehlen wir auch hier aufgrund der o.g Gründe auch, mindestens zwei bis drei Fachkräfte einzustellen.
  • Welches Sprachniveau haben meine zukünftigen Mitarbeiter:innen
    Je nach Anforderungsprofil und gesetzlichen Vorgaben, wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber ein Zielsprachlevel definiert. Wir sind je nach Branche, in der Lage, Ihre zukünftigen Fachkräfte von A1 bis B2 auszubilden. Falls gewünscht, bieten wir Ihren zukünftigen Mitarbeiter:innen weiterführende Sprachkurse in Deutschland und Österreich an. Wir sind ein lizensiertes Sprachzentrum für ÖSD und ECL (anerkennungsfähige Sprachzertifikate).
  • Mit welchen Kosten kann ich für die Vermittlung von Auszubildenden & Fachkräften rechnen?
    der Aufwand richtet sich je nach Branche und Anzahl der gewünschten Vermittlungen - wir schicken Ihnen umgehen einen KVA nach Erhalt des Stellenprofils.
  • Wer kümmerst sich um die ganzen Anträge bei den Stakeholdern wie ABH, IHK FOSA, Landesregierungen und Botschaften
    Wir - durch Vollmachten und Untervollmachten sind wir zentral Ihr Ansprechpartnern. Alle Prozesse werden durch uns zentralisiert.
  • Stellen Sie Unterkünfte für unseren neuen Mitarbeiter?
    Unterkünfte werden in der Regel vom Arbeitgeber gestellt - zumindest sollte der Arbeitgeber dafür sorgen dass die zukünftigen Mitarbeiter die ersten 6 Monate eine angemessene Bleibe zu einem angemessenen Preis haben.
  • Welche Leistungsbereiche decken Sie ab?
    Folgende Leistungsbereiche decken wir ab: Leistungsbereich 1: Kandidatenvermittlung Leistungsbereich 2: Dokumentenbereitstellung zur Einreise Leistungsbereich 3: Sprachliche Vorbereitung Leistungsbereich 4: Kulturelle Vorbereitung Leistungsbereich 5: Integration Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten Sie auf Anfrage.
  • Für welche Branchen vermitteln wir Fachkräfte und Auszubildende?
    Wir verfügen über Expertise in verschiedenen Branchen und vermitteln Fachkräfte in einer Vielzahl von Bereichen. Auf unserer Referenzseite finden Sie eine Zusammenfassung unserer erfolgreich vermittelten Fachkräfte. Sobald wir Ihre Stellenbeschreibung erhalten, gleichen wir sie mit unserer umfangreichen Datenbank ab und informieren Sie umgehend, ob wir passende Profile zur Verfügung haben.
  • Werden die Standards für „Faire Anwerbung“ eingehalten?
    Deutsche Sprachschulen und Agenturen (TALENTUM MENA REGION) im eigenen Haus garantieren die Einhaltung und Orientierung unserer Unternehmenspraxis am WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel" und insbesondere den ILO General Principles und Operational Guidelines for Fair Recruitment” sowie "THE IRIS STANDARD” Leiter der Sprachschule Dr. Mathias Henning vor Ort ist unser Garant für Organisation und Monitoring der Standards ÖSD und ECL Sprachzertifizierung die ebenfalls im eigenen Haus durchgeführt wird. Verwendung Prozessmanagement nach den Richtlinien des Gütesiegels für faire Anwerbung “Ankaadia” https://www.ankaadia.com/
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